Verlust und Ersatz des Führerscheins
Geänderte Öffnungsgzeiten bei der Führerscheinstelle
Wir wollen Ihre Anträge schneller bearbeiten. Daher gelten ab 14.05.2024 folgende neue Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle:
Tag | Öffngungszeiten |
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Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) |
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Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen und zu unterschreiben. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Führerscheinstelle.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gebühr in Höhe von 40,60 EUR